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Therapieantrag / Kosten

Haben Sie sich für eine Therapie in meiner Praxis entschieden, kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung bzgl. der Kostenübernahme.

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Aktuell führe ich eine Privatpraxis, das heißt ich verfüge über die staatliche Behandlungserlaubnis durch meine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, besitze jedoch (noch) keinen Kassensitz und kann somit nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da ich aber über die sogenannte „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ verfüge (Richtlinienverfahren sind analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie), ist meine Ausbildung und Qualifikation mit den KV-niedergelassenen Kollegen absolut identisch.

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Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellungen in der Regel vollständig übernommen. Es können jedoch je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Sie erfahren in einem Telefongespräch mit Ihrer Krankenkasse schnell, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Sie oder Ihr Kind beachtet werden müssen.

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